Kosten & Kostenübernahme

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Kostenübernahme

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse & Krankenversicherung

Jede Mütterpflegerin formuliert ihr Angebot individuell, basierend auf den angebotenen Leistungen und ihren Qualifikationen und setzt ihren persönlichen Stundensatz fest. Um den genauen Preis für meine Leistungen zu erfahren, kontaktiere mich bitte persönlich. Unter bestimmten medizinischen Bedingungen können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Hierfür ist ein Antrag auf Haushaltshilfe nach §24h oder §38 SGB V notwendig, dessen Prozess je nach Krankenkasse unterschiedlich sein kann.

Mütterpflegeanspruch während der Schwangerschaft

§24 h SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung (zuzahlungsbefreit). Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Mütterpflegeanspruch nach ambulanten oder Hausgeburten

§24 h SGB V regelt ergänzend die häusliche Pflege z.B nach Hausgeburten oder ambulanten Entbindungen und kann durch die Fachkraft der Mütterpflegerin/ Wochenbettbegleitung abgedeckt werden. Die Frau hat einen Anspruch von 3-6 Tagen, hier „ersetzt“ die Mütterpflegerin die Krankenschwester im Krankenhaus und es bedarf keiner Diagnose!

Mütterpflegeanspruch nach der Geburt

§38 SGB V hat die Versicherte Anspruch, wenn sie Aufgrund von akuter Krankheit, Krankenhausbehandlung oder weiterer im SGB geregelten Voraussetzungen den Haushalt nicht selber weiterführen kann. In diesem Fall besteht eine Zuzahlungspflicht. Diese beträgt 10% der Kosten/ Einsatztag, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€.

Vorraussetzungen

Bedingungen für die Bewilligung

Für die Genehmigung des Antrags ist eine Notwendigkeitsbescheinigung oder Verschreibung einer Haushaltshilfe durch deinen Arzt oder deine Hebamme erforderlich.

Darin sollte deutlich werden, aus welchem medizinischen Grund du Unterstützung benötigst und in welchem zeitlichen Rahmen. Zudem ist entscheidend, dass im Haushalt keine Person die Aufgaben übernehmen kann, beispielsweise wenn dein Partner arbeitet und keine Urlaubs- oder Elternzeit hat oder durch eine Verletzung selbst nicht handlungsfähig ist.

Ein weiteres Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, kann die Notwendigkeit einer Mütterpflegerin erhöhen. Ohne medizinische Indikation kannst du die Dienste einer Mütterpflegerin ebenfalls in Anspruch nehmen, musst jedoch die Kosten selbst tragen.